Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Anbieter
Anbieter des Spendenportals „Heimat lieben“ ist die Sparkasse Südwestpfalz, Bahnhofstraße 21-29, 66953 Pirmasens (nachfolgend „Sparkasse“).

Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

Die Projektträger können Projekte auf der Plattform veröffentlichen und damit Spendenpunkte für ihre Vereine generieren.

Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite www.heimat-lieben.de.

Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
1.2 Sparkasse und gesellschaftliches Engagement
Heimat lieben ist einfach.

Seit über 150 Jahren sind wir tief in der Region verwurzelt. Wir sind ein Teil von ihr und fühlen uns den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der Sparkasse Südwestpfalz zu führen, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region. Auch das verstehen wir unter „Heimat lieben“.

Wir engagieren uns seit vielen Jahren auf unterschiedliche Art und Weise, insbesondere als Förderer gemeinnütziger Projekte, in unserer Region. Damit leisten wir einen großen Beitrag, um die Lebensqualität unserer Region zu erhöhen, z.B. durch die Förderung kultureller und sportlicher Angebote. Es ist auch weiterhin unser Ziel, uns gemeinsam für eine lebenswerte Region, zu engagieren.
1.3 Ziel der Spendenaktion
Wir haben unsere Spendenplattform "Heimat lieben" ins Leben gerufen, um unsere Kunden an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beteiligen.

Alle gemeinnützigen Vereine, Organisationen und Projekte aus dem Landkreis Südwestpfalz und den Städten Pirmasens und Zweibrücken können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung.
1.4 Spenden
Die Sparkasse Südwestpfalz stellt eine Spendensumme von 150.000 Euro zur Verfügung, die im Rahmen verschiedener Aktionen auf die einzelnen Projekte verteilt wird. Die Bewerber haben die Chance, sich auf der Spendenplattform www.heimat-lieben.de mit einem Projekt zu präsentieren. Einzelne Projekte können mit maximal 1.500 Euro gefördert werden. Die Sparkasse behält sich vor, je nach Projektantrag, die mögliche Fördersumme anzupassen.
1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
Teilnehmen kann jeder gemeinnützige Verein / jede Organisation mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Südwestpfalz.

2. Teilnahmebedingungen

2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
2.2 Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss
Für die Spendenaktion können sich Vereine und Organisationen bewerben, die gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugendarbeit, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen, einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen, ihren Sitz im Landkreis Südwestpfalz oder in den Städten Pirmasens und Zweibrücken haben.

Der Bewerber benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein / die Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein / seine Organisation in allen Belangen zu handeln.

Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

Die Sparkasse fördert keine Sekten sowie Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden, werden ebenfalls nicht unterstützt.

Das Einstellen folgender Inhalte, das Verlinken auf selbige ist unzulässig:
  • Jugend- oder entwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
  • Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
  • Vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
  • Irreführende Inhalte
  • Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen
  • Nicht genehmigte Produktwerbung
Sobald die Sparkasse Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht solcher Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die Sparkasse das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.

Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
2.2.1 Projekte
Zur Teilnahme dürfen nur konkrete Projekte eingestellt werden, die innerhalb von zwölf Monaten nach Einreichung starten.

Es können so viele Vereine oder gemeinnützige Organisationen mit je einem Projekt an der Spendenaktion „Spendenaktion Heimat lieben“ teilnehmen, bis das Gesamt-spendenvolumen der Sparkasse von 150.000 Euro erreicht ist. Pro Verein oder gemeinnütziger Organisation dürfen dabei Projekte für bis zu drei unterschiedliche "Abteilungen" eingestellt werden. Maßgebend ist die Reihenfolge der Anmeldungen.
2.3.1 Kosten
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
2.3.2 Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.heimat-lieben.de. Dort ist der gemeinnützige Verein oder die Organisation sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Spende zu beschreiben. Jeder Verein/jede Organisation darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Sparkasse u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Spendenaktion besteht nicht.

Im Rahmen der Vorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480 x 315 px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein/die Organisation, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.

Die Sparkasse ist berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den in den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.
2.3.3 Nutzung
Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse Südwestpfalz übertragen. Außerdem wird der Sparkasse Südwestpfalz das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografiert werden im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die Sparkasse.
2.3.4 Zeitraum
Der Zeitraum für die Bewerbungen beginnt am 1. März jeden Jahres und endet am 30. September jeden Jahres. Zu diesem Stichtag bzw. beim Erreichen des Gesamt-spendenetats wird die Seite für weitere Bewerbungen geschlossen. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Sparkasse geprüft und anschließend auf der Spendenplattform www.heimat-lieben.de freigeschaltet.
2.4 Einlösung von Spendencodes
Vom 1. März bis zum 30. November jeden Jahres können die von der Sparkasse ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen unter www.heimat-lieben.de nach Belieben an die teilnehmenden Projekte verteilt werden. Die Einlösung der Spendencodes kann so lange vorgenommen werden, solange das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft ist.
2.5 Unterstützungsaktion
Zum Start in die neue Spendensaison erhalten alle Projekteinreicher, die die Förderkriterien erfüllen und ihr Projekt in der Zeit zwischen 1. und 15. März 2024 in der Spendenplattform einstellen, einen Bonus von 25.000 Punkten. Diese Unterstützungs-aktion ist begrenzt bis zum 15. März 2024, 12:00 Uhr mittags.
2.6 Wie komme ich an die Spendencodes
Spendencodes werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse im Rahmen ausgewählter Aktionen ausgegeben.

Diejenigen, die Spendencodes einlösen, dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden.

Die Ausgabe der Spenden-Gutscheine liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein Anspruch auf Ausgabe von Gutscheinen kann nicht geltend gemacht werden.
2.7 Benachrichtigung und Spendenauszahlung
Die teilnehmenden Vereine/Organisationen der Förderaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung auf das vom Verein angegebene Konto erfolgt nach Projektende. Am Ende eines jeden Monats werden Projekte abgerechnet.

Alle Projekte erhalten den bis zum 30. November des Jahres gesammelten Spendenbetrag ausgezahlt.
2.8 Kommentierung
Die Sparkasse behält sich das Recht vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.

3. Aussetzung des Wettbewerbs

Die Sparkasse behält sich das Recht vor, die gesamte Spendenaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die Sparkasse mit seiner Teilnahme von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

5. Datenschutz

Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesem Zusammenhang wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Südwestpfalz verwiesen.

Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über die Aktion zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an info@spk-swp.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

6. Sonstiges

Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Pirmasens, im März 2024